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Volksschule Neusiedl am See
Am Tabor
7100 Neusiedl am See
02167/2558


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Schul- und Hausordnung

SCHUL- und HAUSORDNUNG

Grundsätze des Zusammenlebens:

1. Wir wollen uns gegenseitig achten
  • höflich miteinander umgehen
  • niemanden beschimpfen
  • sich in normaler Lautstärke unterhalten
  • einander den Vortritt lassen
  • grüßen,...

2. Wir wollen ohne Gewalt auskommen

  • Weder Gewalt ausüben noch androhen - damit keinen Spaß machen!
  • dem ängstlichen Mitschüler beistehen,...

3. Wir wollen Schwächeren helfen

  • keinen auslachen
  • Neuen helfen
  • Außenseiter eingliedern

4. Wir wollen Sorge für die Umwelt tragen

  • sparen beim Verbrauch von Wasser und Strom
  • Müll trennen
  • auf Wegwerfverpackungen möglichst verzichten ...

5. Wir wollen in einer sauberen Schule arbeiten

  • alles sauber und ordentlich halten
  • Möbel und Unterrichtsmaterialien schonen
  • Abfall in die entsprechenden Abfallkörbe werfen
  • Kleinigkeiten, die ich sehe, vom Boden aufheben
  • Toilette sauber hinterlassen ...

6. Wir wollen ehrlich miteinander umgehen

  • die Wahrheit sagen
  • Ausreden vermeiden und zugeben, wenn wir etwas verursacht haben ...

 7. Verlassen des Schulgeländes

  •  Bei Stundenentfall, d. h. früherer Unterrichtsschluss, darf Ihr Kind nur gegen einen schriftlichen Nachweis entlassen werden (Unterschrift der Erziehungsberechtigten), oder durch persönliche Übergabe (Abholung des Kindes) an einen Erziehungsberechtigten oder der Schule bekannten Anverwandten. Andernfallls sind die Schüler/innen vorschriftsmäßig bis zum regulären Unterrichtsende zu beaufsichtigen. Wichtig: Es gilt kein persönliches Telefonat, SMS oder Email mit dem betreffenden Klassenlehrer als schriftlicher Nachweis!
  • Für die Ganztagesbetreuung gilt folgendes: Darf Ihr Kind regelmäßig alleine (nach der gemeldeten Betreuungszeit) nachhause gehen, so muss dies in schriftlicher Form einmalig der Betreuungsperson mitgeteilt werden. In Ausnahmesituationen darf auch Ihr Kind nur gegen schriftlichen Nachweis entlassen werden. Immer der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer Mitteilungen aushändigen, diese werden an die Betreuerinnen weitergeleitet. Ein telefonisches Abmelden ist nur im Krankheitsfall zulässig!