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Volksschule Großhöflein
Schulgasse 9
7051 Großhöflein
02682/73488


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Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann kann ich auch nicht,
wenn ich muss.

Wer können soll,
muss auch wollen dürfen.

Johannes Conrad, Philosoph
(1929-2005)

 

 

In jeder Schule muss es Regeln geben, die für Kinder, Lehrer und Eltern gleichermaßen gelten, um ein angenehmes Miteinander ermöglichen zu können.

Daher bitten wir Sie, liebe Eltern, sich diese Hausordnung durchzulesen, zu behalten und zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wir als LehrerInnen erhalten die Motivation unserer SchülerInnen für das Lernen und sorgen für eine entspannte und anregende Lernumgebung. Durch vielfältige Arbeitsweisen und Methoden erhalten und fördern wir die Neugier und Aufmerksamkeit der Kinder und pflegen das Lernen mit allen Sinnen.

 

Wir alle sind Vorbilder für unsere Kinder und sind gleichermaßen zuständig für sie. Wir übernehmen Verantwortung für die Erziehung unserer Kinder und zeigen Interesse an ihrem Lernfortschritt.

 

Wir, alle Schulpartner, sind gemeinsam auf dem Weg ... in einer Atmosphäre von Geborgenheit und gegenseitiger Achtung zu einem lebenslangen und vielfältigen Lernen, in einer Schule zum Wohlfühlen!

 

 

Hausordnung/ Verhaltensvereinbarungen der Volksschule Großhöflein                                                    

 

In Ergänzung zu den Bestimmungen der Schulordnung im Schulunterrichtsgesetz §43 bis §50 gilt auf dem gesamten Areal der VS Großhöflein folgende Hausordnung:

Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen, darum gehen wir respektvoll miteinander um, nehmen Rücksicht aufeinander und pflegen einen wertschätzenden Umgang miteinander.

Vereinbarung mit den Kindern

  1. Höflichkeit, gutes Benehmen

In der Gemeinschaft der Klasse und der Schule bemühe ich mich, hilfsbereit und verständnisvoll zu sein. Das Grüßen, die Worte „Bitte“, „Danke“ und „Entschuldigung“ gehören dazu.

 

  1. Verhalten bei Konflikten

Ich löse einen Streit mit Worten, nicht mit Gewalt! „Worte statt Waffen, reden statt raufen“. Schaffe ich es nicht alleine, bitte ich einen Erwachsenen um Hilfe.

Wenn mich jemand provoziert oder ärgert, versuche ich wegzugehen oder wegzuhören. Wenn es mir zu viel wird, sage ich „Hör auf!“

Umgekehrter Weise höre ich auf, wenn der andere „Stopp“ sagt.

 

  1. Gut vorbereitet, pünktlich

Ich nehme pünktlich und ausgeruht am Unterricht teil. Ich bin spätestens um 7:45 Uhr in der Schule. Nach Betreten der Schule gehe ich sofort in die Garderobe, ziehe die Hausschuhe an und verstaue meine Straßenschuhe und meine Jacke auf meinem Platz. Ich verhalte mich ruhig und warte auf meinem Platz bis die Glocke läutet und ich in die Klasse gehen kann. Am Gang darf ich nicht laufen.

In der Klasse gehe ich zu meinem Sitzplatz und bereite mich auf den Unterricht vor.

Ich darf das Schulgebäude nur mit Genehmigung einer/eines Pädagogin/Pädagogen während des Unterrichts verlassen.

 

  1. Gegenstände und Schulsachen wertschätzen

Ich passe auf meine Schulsachen auf und beschädige auch keine Gegenstände, die nicht mir gehören. Anderen Kindern nehme ich nichts weg. Wenn ich etwas kaputt mache, melde ich das bei einer Lehrerin.

 

  1. Sauberkeit

Ich bemühe mich um Sauberkeit in der Schule. Meinen Müll entsorge ich in den dafür vorgesehenen Behältern (Altpapier, Bio, Restmüll, Plastik). Die Toiletten sind stets sauber zu halten, Mängel und Schäden melde ich in der Direktion.

 

  1. Verhalten in der Schule (Garderobe, Gang, Pause, Unterrichtsende)

Anweisungen von Pädagoginnen und Pädagogen befolge ich und wenn ich mir unsicher bin, frage ich höflich nach.

In der Pause habe ich Zeit meine Jause zu essen. Bei Schönwetter findet die bewegte Pause im Garten statt.

Die Umkleidegarderoben und der Turnsaal dürfen erst mit dem/der Pädagogen/Pädagogin betreten werden.

Der Unterricht wird durch die Lehrerin beendet. Sie begleitet uns in die Garderobe. Dort  wechsle ich meine Schuhe und darf das Schulgebäude verlassen. Sollte ich angemeldet sein, gehe ich zur Nachmittagsbetreuung.

 

Auch bei anderen Betreuungspersonen wie zum Beispiel Bewegungscoach, Freizeitpädagogin… ist einwandfreies Benehmen erwünscht!

 Bei Nichtbefolgen der Anweisungen bzw. Gefährdung anderer Kinder werden die Eltern verständigt und gemeinsam nach Lösungen gesucht.

 

  1. Verwahrung von persönlichen Dingen

Gegenstände, die ich nicht für den Unterricht brauche, darf ich nicht in die Schule mitnehmen. Handys müssen im Schulgebäude die ganze Zeit ausgeschaltet in der Schultasche bleiben und ich bin selbst dafür verantwortlich.

 

  1. Mitteilungen weitergeben

Mitteilungen von den Lehrerinnen zeige ich meinen Eltern.

 

  1. Katastrophenfälle

Für Katastrophenfälle gibt es Alarmpläne. Alle Schüler haben sich in solchen Fällen strikt an die Anordnungen der Pädagogen zu halten.

 

 

 

 

Vereinbarung mit den Eltern

 

  1. Vorbildwirkung

Wir sind uns bewusst, dass die Erziehungsarbeit zu Hause geleistet wird und unterstützen die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Schule. Wir sind im Umgang miteinander Vorbild für unsere Kinder (Grüßen, Handynutzung, respektvolle Kommunikation, …).

Am gesamten Schulgelände herrscht absolutes Rauchverbot.

 

  1. Kommunikation mit der Schule 

Wir sind uns bewusst, dass wir für den reibungslosen Schulablauf Informationen (Mitteilungsheft) einholen müssen.

Sprechtage sind wichtigen Zeiträume und dienen dem persönlichen Gespräch und dem Austausch von Informationen aus erster Hand und sollten unbedingt genützt werden. Bei Fragen vereinbaren wir einen Termin in den Sprechstunden.

Schulische Angelegenheiten tragen wir nicht aus der Schule, sondern besprechen und behandeln sie vor Ort. Wir suchen bei Konflikten das direkte Gespräch mit allen Beteiligten und halten den Instanzenweg (unterrichtender Lehrer - Klassenlehrer - Direktion) ein. Anliegen der Klassengemeinschaft werden durch die gewählten Elternvertreter vorgebracht.

Änderungen der Familien- bzw. der Wohnverhältnisse geben wir der Schule umgehend bekannt.

 

  1. Gut vorbereitet, pünktlich

Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Kinder zur Selbständigkeit zu erziehen.

Wir sind verantwortlich, dass die Kinder pünktlich und ausgeschlafen in die Schule kommen. Wir geben ihnen genügend Zeit um sich auf den Schultag vorzubereiten (rechtzeitig aufstehen, frühstücken, gesunde Jause vorbereiten). Wir tragen dafür Sorge, dass unser Kind mit allen erforderlichen und funktionstüchtigen Arbeitsmaterialien (Turnsachen, Schreibmaterialien, Hausschuhe, witterungsentsprechende Kleidung, ...) ausgestattet ist.

 

  1. Umgang mit Schuleigentum und Wertgegenständen

Bei Beschädigung von Schuleigentum durch unsachgemäße Handhabung unserer Kinder müssen wir für den Schaden aufkommen.

Für Wertgegenstände, die unsere Kinder in die Schule mitbringen, sind wir selbst verantwortlich.

 

 

 

  1. Erkrankungen und Fehlzeiten
    1. Grundsätzlich herrscht Schulpflicht. Bei besonderen Anlässen muss in der Direktion um Erlaubnis zum Fernbleiben angesucht werden.
    2. Die Schule ist über das Fehlen eines Kindes am gleichen Tag bis 08:00 zu verständigen (0676 8454 76 606).
    3. Bei Besuch der Nachmittagsbetreuung ist die Abmeldung zusätzlich unter der Tel. Nummer: 0676 8454 76 608 zu machen.
    4. Essensab- bzw anmeldung ist von 7:00 bis spätestens 7:45 Uhr möglich am Freitag der Vorwoche (Ausnahme Krankheitsfall)
    5. Im Krankheitsfall ( eine Woche) ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich.
    6. Eine kurzzeitige Turnfreistellung erfolgt durch schriftliche Mitteilung im Mitteilungsheft. Eine Turnbefreiung für einen längeren Zeitraum wird nur mit ärztlicher Genehmigung gewährt.
    7. Kopfläuse - Bei Vorkommen von Läusen oder deren Nissen muss die Schule umgehend benachrichtigt werden. Davon befallene Kinder müssen zu Hause bleiben und sofort behandelt werden. Ein Schulbesuch ist erst nach hausärztlicher Genehmigung sinnvoll.
    8. Arztbesuche sollten in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, Akutfälle sind ausgenommen.
    9. Eltern haben darauf zu achten, dass versäumter Unterrichtsstoff nachgeholt wird.

 

  1. Schulveranstaltungen (im Klassen- oder Schulforum beschlossen) sind verpflichtend zu besuchen und werden gesondert bekannt gegeben. Schulbezogene Veranstaltungen werden in den Klassenforen bzw. im Schulforum beschlossen und haben ebenso verbindlichen Charakter. Bei diesen Veranstaltungen kann die Beaufsichtigung der Kinder auch durch andere Personen als LehrerInnen oder NachmittagsbetreuerInnen erfolgen, sind in der Haftung und Deckung Lehrern gleichgestellt. 
    Außerschulische Veranstaltungen bedürfen Ihrer Zustimmung. Nach einer Anmeldung ist die Teilnahme aber verpflichtend. Während dieser Veranstaltungen trägt die Schule die Verantwortung.
    Bei Elternveranstaltungen im Schulbereich haften die Erziehungsberechtigten.

 

  1. Schulweg

Wir ermutigen unsere Kinder den Schulweg selbständig zu bewältigen. Dies impliziert, dass die Kinder an sicheren Halteplätzen von den Eltern verabschiedet werden und von dort auch wieder in Empfang genommen werden (Kiss & Ride).

 

 

 

 

Tagesablauf:

Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr. Das Schulgebäude wird um 7:00 Uhr für angemeldete Frühhortkinder geöffnet und um 8:00 Uhr zugesperrt.

Nach 8:00 Uhr kann das Schulgebäude nur nach Anruf (Gegensprechanlage mit Türöffner befindet sich an der Längsseite des Schulhauses - Seiteneingang) betreten werden. Schulfremde Personen (das sind alle Personen außer Schulkinder und Pädagogen) dürfen aus Sicherheitsgründen das Schulgebäude nur nach telefonischer Terminvergabe betreten.

Nach Unterrichtsende bleibt der Haupteingang verschlossen. Der Zugang erfolgt dann ausschließlich über den Seiteneingang (Tagesbetreuung).

Die Klassenräume sind am Nachmittag versperrt. Vergessenes kann nicht geholt werden.

 

Telefon Schule:

0676 84 54 76 606

7:45 – 13.30

Telefon Tagesbetreuung:

0676 84 54 76 608

11:45 – 17:00