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Volksschule Draßburg
Schulgasse 1
7021 Draßburg
02686/2398


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Schulordnung
Školski red

 1. Pünktlichkeit

Beginn des Unterrichts ist um 8:00 Uhr, die Frühaufsicht für Schülerinnen und Schüler erfolgt ab 07:00 Uhr. Dabei werden die Kinder bis 7:45 Uhr von einem Gemeindebediensteten auf dem Schulhof beaufsichtigt. Bei Schlechtwetter findet die Aufsicht in der Garderobe statt.

Nach dem Betreten des Schulhauses darf dieses nicht mehr bis Unterrichtsschluss ohne Lehrperson verlassen werden.

 

2. Ordnungsrahmen in den Garderoben

Der Aufenthalt in den Garderoben ist nur zum Zwecke des Umkleidens erlaubt. Danach gehen die Schülerinnen und Schüler um 7:45 Uhr in ihre Klassen. In den Garderoben ist auf Ordnung und fremdes Eigentum zu achten. Vor dem Verlassen des Schulhauses müssen die Hausschuhe in den Schuhbeutel gegeben werden, dieser muss auf den Haken gehängt werden.

 

3. Gänge und Pausenhalle

Vor Unterrichtsbeginn ist der Aufenthalt in den Gängen und in der Pausenhalle nicht gestattet. Die Türen der Klassenzimmer bleiben bis zum Eintreffen der Lehrerin/des Lehrers offen. Nach Unterrichtsschluss werden die Kinder vom Lehrer/von der Lehrerin der letzten Stunde in die Garderobe begleitet und dort entlassen. Mit dem Verlassen des Schulgebäudes endet die Aufsichtspflicht des Lehrers/der Lehrerin.

 

4. Höflichkeit

Der höfliche Umgang miteinander ist uns allen ein großes Anliegen. Dazu gehören: Das ordentliche Grüßen, Bitten und Danken, ein gefälliger Umgangston und das Unterlassen verbaler Entgleisungen.

 

5. Fernbleiben vom Unterricht

Wenn ein Schüler/eine Schülerin fehlt, werden die Erziehungsberechtigten ersucht, noch am selben Tag in der Früh das Fernbleiben in der Schule zu melden.

Dauert eine Krankheit länger als eine Woche, wird die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung verlangt.

Arztbesuche sollten, wenn möglich, in unterrichtsfreie Zeiten verlegt werden.

 

6. Freistellung vom Unterricht

 Angesucht werden muss:

a) Für eine Unterrichtsstunde: bei dem Lehrer/der Lehrerin der betroffenen Stunde
b) Für einen Tag: beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin
c) Für mehrere Tage bis zu einer Woche: in der Direktion
d) Für mehr als eine Woche: in der Bildungsdirektion

In all diesen Fällen ist ein begründetes Ansuchen der Eltern im Vorhinein notwendig. Bei Unterrichtsfreigabe muss das Versäumte selbstständig nachgeholt werden.

 

7. Vermeidung der Störung des Unterrichts

Spielzeug (Stofftiere, Spielzeug, Sammelkarten, ...) und Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören dürfen nicht in die Schule und in die schulische Tagesbetreuung mitgenommen werden.

Zur Information über den Leistungsstand des Schülers/der Schülerin sollten die dafür vorgesehenen Elternsprechtage und KEL-Gespräche (Kind-Eltern-Lehrer-Gespräche) genützt werden. Sollte es zwischenzeitlich erforderlich sein mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin zu sprechen, ist unbedingt darauf zu achten, nicht unangemeldet während der Unterrichtszeit zu stören. Gespräche zwischen „Tür und Angel“ sind nicht vorgesehen und entsprechen auch nicht einem angepassten Eltern-Lehrergespräch.

Für längere Aussprachen ersuchen wir, einen geeigneten Termin mit der jeweiligen Lehrerin/dem jeweiligen Lehrer zu vereinbaren.

Das Schulhaus ist während des Schulbetriebes und am Nachmittag versperrt. Bei dringenden Fällen kann die Glocke betätigt werden.

Die Auffahrt zum Schulgebäude ist untersagt. Lehrkräfte, Gemeindearbeiter und Personen mit Genehmigung zur Auffahrt sind davon ausgeschlossen.

Das Verabschieden und Abholen der Schülerinnen und Schüler erfolgt ausschließlich vor dem Gartentor.

Ausnahme: Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse dürfen in der 1. Schulwoche bis in die Garderobe begleitet werden.

Sonderregelung der schulischen Tagesbetreuung: Schülerinnen und Schüler der schulischen Tagesbetreuung werden bei der Eingangstür der schulischen Tagesbetreuung abgeholt.

Der Aufenthalt der Eltern in der Garderobe ist nicht erwünscht. Eltern sind nicht berechtigt, in Abwesenheit der Lehrkraft einen Klassenraum zu betreten.

Halten Sie sich bitte an das absolute Rauchverbot am gesamten Schulareal!

 

8. Vergessen von Unterrichts- und Lernmaterialien in der Schule

Vergisst Ihr Kind Unterrichts- und Lernmaterialien (Bücher, Hefte, …), welche es für die Erledigung der Hausübung an diesem Tag benötigt, dürfen diese nicht mehr von der Schule abgeholt werden. Die Sachen müssen am nächsten Tag mitgenommen und danach erledigt bzw. nachgeholt werden.

 

9. Bewegte Pause

Auf die Bedürfnisse bezüglich Erholung und Bewegung in den Pausen soll maximale Rücksicht genommen werden.

Die große Pause beginnt um 9:35 Uhr und dauert 25 Minuten. Nach dem Verzehr der Jause halten sich die Schüler und Schülerinnen bei Schönwetter im Schulgarten auf. Bei Schlechtwetter verbringen wir die Pause in den Klassen.

 

10. Wertgegenstände

Diese sollten nicht in die Schule mitgenommen werden. Auch für größere Geldsummen wird keine Haftung übernommen.

In der Turnstunde dürfen die Schülerinnen und Schüler keinen Schmuck tragen.

Die Benutzung von elektronischen Geräten (z. B. Handys, Smartwatches, etc.) ist den Kindern während des Unterrichts und in der schulischen Tagesbetreuung nicht gestattet. Diese müssen ausgeschaltet in der Schultasche bis zur Entlassung vom Unterricht bzw. der schulischen Tagesbetreuung verwahrt werden. Für mitgebrachte Handys, Smartwatches und Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung.

 

11. Einhalten der Hausordnung

Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird ein Vermerk durchgeführt oder es erfolgt eine Verständigung der Eltern. Einer schriftlichen Vorladung der Direktion ist Folge zu leisten.