| Schuleinschreibung |
Hat Ihr Kind bis zum 31. August seinen 6. Geburtstag so ist es mit 1. September des gleichen Jahres schulpflichtig. im Kindergarten
Die administrative Einschreibung erfolgt nach den Weihnachtsferien.
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Hat Ihr Kind bis zum 31. August seinen 6. Geburtstag so ist es mit 1. September des gleichen Jahres schulpflichtig. im Kindergarten
Die administrative Einschreibung erfolgt nach den Weihnachtsferien.
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