Besuchspflicht |
Aufgrund der Corona-Pandemie ist das Fernbleiben von der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres bis inklusive Freitag, 4. März 2022 (weiterhin) ohne Bekanntgabe von Gründen zulässig. zurück
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