Verpflichtendes Kindergartenjahr |
Aufgrund der aktuellen Maßnahmen im Rahmen des Lockdowns im Zusammenhang mit Covid-19 wird zur Kenntnis gebracht, dass seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung mitgeteilt wurde, dass der Zeitraum für das zulässige Fernbleiben im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres in den elementaren Bildungseinrichtungen auf den 05. Februar 2021 verlängert wird. zurück
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