Allergeninformation |
Durch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (Nr. 1169/2011, geändert durch Verordnung Nr. 78/2014) wurde eine europaweit geltende Informationspflicht hinsichtlich der in Anhang II der Verordnung angeführten Hauptallergene (14 Stoffe bzw. Stoffgruppen) eingeführt. Diese Informationspflicht erstreckt sich auch auf in Kindergärten und Schulen verabreichte Speisen. In welcher Form die Kennzeichnung der Allergene zu erfolgen hat, regeln die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Vorschriften. In Österreich wurde dazu die Allergeninformationsverordnung, BGBl. II Nr. 175/2014, erlassen, welche mit 13. Dezember 2014 in Kraft getreten ist. Aus diesem Grund können Sie sich hier über die Auflistung dieser Hauptallergene genauer informieren!
In gedruckter Form finden Sie die Übersicht zu den 14 Hauptallergenen sowie den aktuellen Speiseplan der Woche für die Kinder in der Nachmittagsbetreuung auch an der Pinnwand im Eingangsbereich der örtlichen Volksschule! |