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Volksschule Frauenkirchen
Kirchenplatz 1b
7132 Frauenkirchen
02172/2330


Datenschutzerklärung

 


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Hausordnung

1.     Das offizielle Betreten des Schulhauses erfolgt ab 7.15 Uhr. In Ausnahmefällen (z. B. bei sehr schlechtem Wetter) wird den Schüler:innen ein früheres Betreten der Aula unter Aufsicht ermöglicht.             

Fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn sollen alle Schüler:innen in den Klassen sein,  um sich auf den Unterricht vorzubereiten.

 

2.     Die gesetzliche Aufsichtspflicht der Lehrer:innen beginnt eine Viertelstunde vor Unterrichtsbeginn und endet mit Unterrichtsschluss laut Stundenplan beim Verlassen des Schulhauses. In den Pausen wird die Aufsicht laut dem aktuellen Dienstplan in Form eines Gangdienstes/Pausendienst wahrgenommen.

 

3.     Die Schüler:innen müssen zum Unterricht pünktlich erscheinen und regelmäßig daran teilnehmen (Unterrichtspflicht). Auch verbindliche und unverbindliche Übungen, für die die Schüler:innen angemeldet sind, müssen regelmäßig besucht werden.

 

4.     Die Erziehungsberechtigten haben die Schule bei Fernbleiben ihres Kindes vom Unterricht umgehend zu benachrichtigen und den Verhinderungsgrund bekannt zu geben. In besonderen Fällen und bei längerem Fernbleiben hat die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung zu erfolgen.

 

5.     Überbekleidung, Straßenschuhe und Schirme werden in der Garderobe abgelegt. Die Straßenschuhe werden von den Kindern geordnet hingestellt, die Hausschuhe kommen auf die Ablage unter den Garderobenbänken. Die Kinder betreten die Klassenräume,  WC- Anlagen, usw. nur mit Hausschuhen.

 

6.     Die Schüler:innen haben die nötigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in Ordnung zu halten. Die Arbeitsmittel und die schulischen Einrichtungen sollen schonend behandelt werden. Bei mutwilligem Zerstören fremden Eigentums sind die Schulsachen von dem betreffenden Kind bzw. dessen Eltern zu ersetzen.

 

7.     Während des Unterrichts dürfen die Schüler:innen die Klasse oder einen anderen Unterrichtsraum (Turnsaal, Werkraum, usw.) nur mit Genehmigung des Lehrers/der Lehrerin verlassen. Verlässt ein Schüler/eine Schülerin unerlaubt das Schulgebäude, werden die Eltern oder, bei Unerreichbarkeit, wird die Polizei benachrichtigt.

 

 8.     Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Bei Missachtung der Vorschrift sind diese dem Lehrer/der Lehrerin auf Verlangen unverzüglich auszuhändigen. Sicherheitsgefährdende Gegenstände werden dem Schüler/der Schülerin sofort abgenommen und dem Erziehungsberechtigten zurückgegeben.

 

9.     Der Gebrauch von privaten elektronischen und digitalen Geräten durch die Schüler:innen ist in der Schule untersagt. Werden diese mitgebracht, sind sie auszuschalten und in der Schultasche zu verstauen, eventuell auch der Lehrkraft zu übergeben. Die Rückgabe erfolgt zum Unterrichtsende. Keine Haftung durch den Schulerhalter bzw. Lehrer bei eventuellen Beschädigungen oder Verlusten!

 

10.  Wertgegenstände dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden, da für Verlust oder Schaden keine Haftung übernommen wird.

 

11.  Nach dem Unterricht oder der Nachmittagsbetreuung ist das Schulhaus unverzüglich zu verlassen. Falls ein weiterer Aufenthalt notwendig ist (z. B. Musikschule) übernehmen die Eltern die Verantwortung. Auch während der Nachmittagsbetreuung bzw. der Lernstunde am Hin- und Rückweg zur Musikstunde bzw. von Referenten der Volkshochschule abgehaltenen Stunden.

 

12.  Bei Schulveranstaltungen für und mit Eltern (Schulfeste oder Sprechtage, usw.) gibt es keine Beaufsichtigung der Kinder durch Lehrer:innen und Nachmittagsbetreuer:innen. Eltern sind für ihr Kind verantwortlich!

 

13.  Regelmäßige Sprechstunden bzw. Termine nach telefonischer Vereinbarung werden angeboten. Besprechungen vor dem Unterricht bzw. in den Pausen sind wegen der Aufsichtspflicht der Lehrer:innen nicht möglich.

 

14.  Die Bewegungspause wird bei fast jedem Wetter im Pausenhof abgehalten. Auf wetterfeste Kleidung ist zu achten!

 

15.  Da wir eine „Ökologschule“ sind, bemühen wir uns, Müll zu vermeiden und auch zu trennen (keine Alufolie).   

 

Die Erziehung ist nicht nur Aufgabe der Schule, sondern liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich der Eltern.

Schüler:innen, Eltern und Lehrer:innen begegnen einander freundlich und höflich. Sie unterstützen und helfen einander, wenn nötig, und grüßen einander respektvoll.