Impressum
Volksschule Raiding
Jägerzeile 4
7321 Raiding
0664/9645846


Datenschutzerklärung

 


Name:
Email:
Betreff:
Nachricht:
16 und 7  =

Hausordnung & Verhaltensvereinbarungen

SCHULORDNUNG

Die Basis für die hier vorliegende Hausordnung bildet die Österreichische Schulordnung §§43 bis 50 Schulunterrichtsgesetz.

Diese ist hier verlinkt - bitte klicken!

 

HAUSORDNUNG und VERHALTENSVEREINBARUNGEN

der Volksschule Raiding lt.Beschluss des Schulforums vom 14.12.2020 ; überarbeitet am 2.9.2025

…für ein friedliches Miteinander und optimale Lernvoraussetzungen, begegnen wir einander mit Respekt und Höflichkeit und halten Vereinbarungen ein.

 

VEREINBARUNGEN, die uns KINDER betreffen:

  • Wir kommen rechtzeitig in die Schule. Das Schulhaus ist ab 7:45 geöffnet.
  • Wir tragen im Schulgebäude Hausschuhe.
  • Wir grüßen einander.
  • Wir bringen alle notwendigen Schulsachen mit und halten sie in ordentlichem Zustand.
  • Wir entschuldigen uns,wenn wir etwas vergessen haben oder das Klassenzimmer zu spät betreten.
  • Vergessene Arbeiten müssen wir nachbringen.
  • Wir hören einander und den Lehrern zu.
  • Wir arbeiten im Unterricht aufmerksam mit.
  • Wir nehmen Rücksicht auf alle Mitschüler*innen und Lehrkräfte,und denken auch an unsere eigene Sicherheit. Deshalb vermeiden wir Raufen und Schubsen und alles, was uns und andere gefährdet. Verstoßen wir gegen die Regeln, müssen wir in der der Pause sitzen bleiben.
  • Wir lehnen jede Form von Gewalt in Worten und Taten ab.Wer sich nicht daran hält, hat eine Wiedergutmachung zu leisten. Bei wiederholtem schwerwiegenden Fehlverhalten müssen wir mit folgenden Konsequenzen rechnen:
  • Ausschluss von Schulveranstaltungen und gemeinschaftlichen Aktionen
  • Stundenweiser Ausschluss vom Unterricht (Der Schüler muss von den Eltern abgeholt werden!)
  • Ausschluss vom Unterricht bis zu 4 Wochen
  • Bei schwerwiegenden Verletzungen durch Mitschüler, auch auf dem Schulweg, die eine ärztliche Behandlung erfordern, können Erziehungsberechtigte, aber auch die Schulleitung eine Anzeige erstatten.
  • Wir nehmen keine fremden Dinge (Eigentum der Schule, der Mitschüler, der Lehrer) und wenn wir etwas ausgeborgt haben, geben wir es sofort und unbeschädigt zurück.
  • Verursachen wir Beschädigungen oder Verschmutzungen, müssen wir den Schaden in Ordnung bringen. Ist dies nicht möglich, wird der Verursacher dem Schulerhalter zwecks Bezahlung des Schadens gemeldet.
  • Wir nehmen keine Gegenstände, die andere gefährden, in die Schule mit.Halten wir uns nicht an diese Regel, wird uns der Gegenstand abgenommen und muss von den Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt werden.
  • Mobiltelefone und Smartwatches dürfen in der Schule nicht genutzt werden.Das Handy muss ausgeschaltet und weggeräumt sein. Bei Nichteinhaltung dieser Regel, wird uns das Gerät abgenommen.
  • Das Verlassen des Schulgebäudes zwischen den Unterrichtszeiten ist ohne Erlaubnis nicht gestattet.

Wir LEHRER*INNEN leisten folgende Beiträge:

  • Das Schulhaus ist ab 7.45 geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt herrscht für die Lehrerinnen Aufsichtspflicht.
  • Am Vormittag ist das Schulhaus zugesperrt.
  • Wir bemühen uns um ein positives Unterrichtsklima.
  • Wir bieten einen zeitgemäßen Unterricht an, der den Lehrplanforderungen entspricht.
  • Wir sind bei Fragen und Anliegen für Kinder und Eltern da.
  • Wir informieren die Erziehungsberechtigten rechtzeitig über Lerndefizite oder Verhaltensauffälligkeiten und sorgen für entsprechende Unterstützung.

Die ELTERN nehmen sich vor:

  • Wir sorgen dafür, dass unser Kind pünktlich und gut ausgeschlafen in der Schule erscheint.
  • Eine Erkrankung des Kindes ist der Schule sofort zu melden. Auf Verlangen der Schulleitung ist die ärztliche Bestätigung vorzulegen, spätestens jedoch nach 1 Woche.
  • Läuse – bzw. Nissenbefall ist meldepflichtig und ernst zu nehmen. Kinder mit Lausbefall müssen zu Hause bleiben, bis sie nissenfrei sind.
  • Wir tragen dazu bei, dass die notwendigen Arbeitsmaterialien zu Verfügung stehen.
  • Bei Problemen, Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten sprechen wir unmittelbar mit der Klassenlehrerin. Ebenso informieren wir die Lehrerinnen über wichtige Veränderungen und Ereignisse in der Familie.
  • Wir halten unsere Kinder zu Höflichkeit, Ehrlichkeit, Pflichtbewusstsein und Disziplin an und fördern ihr Selbstbewusstsein.
  • Wir halten uns täglich auf dem Laufenden, indem wir Eintragungen im Mitteilungsheft und Skooly-Nachrichten lesen.
  • Für sämtliche Anliegen ist die Klassenlehrerin bzw. die Schulleiterin erste Anlaufstelle.

 

FOLGEN bei Nichteinhaltung der Verhaltensvereinbarungen:

  • Bei leichten Verstößen, wie
  • Nichtbefolgen von Anweisungen
  • Zuspätkommen
  • Raufen und Schubsen in der Pause
  • Unhöfliches Benehmen
  • Lärmen und Tratschen während des Unterrichts etc. 
  • wird mit innerschulischen Maßnahmen reagiert (z.B. Gespräch, Ermahnung, Entschuldigung, Erledigen von versäumten Arbeiten, etc.)
  • Bei mittelschweren Verstößen, wie
  • Beschädigung von fremden Schulsachen und/oder von Schulinventar
  • Verletzen von Mitschülern
  • Wegnehmen von fremdem Eigentum
  • Unangemessenem Verhalten gegenüber Erwachsenen, etc.
  • werden die Erziehungsberechtigten verständigt.
  • Bei schweren Verstößen, wie
  • Gefährlicher Bedrohung von anderen
  • Schlagen von Mitschülern und Lehrpersonal, schwer ungebührliches Verhalten
  • Körperverletzung
  • Verlassen des Schulgebäudes
  • werden Erziehungsberechtigte verständigt und auch behördliche Wege eingeschlagen (z.B. Einschalten der Kinder- und Jugendhilfe, der Polizei,…)