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Hausordnung & Verhaltensvereinbarungen

SCHULORDNUNG

Die Basis für die hier vorliegende Hausordnung bildet die Österreichische Schulordnung §§43 bis 50 Schulunterrichtsgesetz.

Diese ist hier verlinkt - bitte klicken!

 

HAUSORDNUNG und VERHALTENSVEREINBARUNGEN

der Volksschule Raiding

  1. Beschluss des Schulforums vom 14.12.2020

…für ein friedliches Miteinander und optimale Lernvoraussetzungen.

(1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden und gesundheitsbewussten, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil, sozialem Verständnis und sportlich aktiver Lebensweise geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.

 

Die Pflichten und Aufgaben der Lehrenden werden durch das Lehrerdienstrecht geregelt. SchUG §17 Abs.1 SchUG (Unterrichtsarbeit) und § 51 SchUG(Funktionen des Lehrers) kommen vollinhaltlich zur Anwendung und werden nicht extra angeführt.

 

 Im § 43 ff. SchUG sind die Pflichten der Schülerinnen und Schüler festgelegt. Sie werden hier nicht nochmals angeführt.

 

Im § 61 SchUG werden die Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten erläutert und hier deshalb nicht nochmals angeführt.

 

 

In unserer Schule lernen, arbeiten und begegnen wir einander. Damit wir uns alle wohlfühlen, ist es wichtig, sich an Vereinbarungen und Regeln zu halten.

WIR, ERZIEHUNGSBERECHTIGTE; LEHRER*INNEN UND SCHÜLER*INNEN BEGEGNEN EINANDER MIT RESPEKT UND HÖFLICHKEIT UND HALTEN VEREINBARUNGEN EIN!

 

 

VEREINBARUNGEN , die uns KINDER betreffen:

Das Handy muss ausgeschaltet und weggeräumt sein. Halten wir uns nicht an diese Regel, wird uns der Gegenstand abgenommen und muss von den Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt werden.

 

Wir LEHRER*INNEN leisten folgende Beiträge:

 

Die ELTERN nehmen sich vor:

 

                                      

Wenn das Einhalten der Verhaltensvereinbarungen nicht gelingt, kommt es zu diesen FOLGEN :

Zu den leichten Verstößen zählen:

 

Zu den mittelschweren Verstößen zählen:

 

Zu den schweren Verstößen zählen:





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