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Allgemeines |
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Der Verein führt den Namen " Elternverein der Volksschule St. Margarethen/Bgld. " mit der Kurzbezeichnung "Elternverein St. Margarethen" und ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Er hat seinen Sitz in 7062 St. Margarethen/ Bgld. Zweck des Vereines Der Elternverein hat die Aufgabe, den Eltern der Schüler und Schülerinnen zu helfen, ihrer Verantwortung für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder bestmöglich gerecht zu werden. Mitgliedschaft Jeder Erziehungsberechtigte (im weiterem kurz "Eltern" genannt) von Schülern an der jeweiligen Schule kann Mitglied beim Elternverein werden. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Mitteilung bzw. durch Einzahlung des von der Vollversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrages erklärt. Für Familien mit mehreren Kindern an einer Schule ist nur ein Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. |