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Volksschule Burgauberg-Neudauberg
Höhenstraße 4
8291 Burgauberg
03326/54690


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20 und 11  =

Verhaltensvereinbarungen

an der Volksschule Burgauberg

Schule bedeutet ein Miteinander

Damit uns ein vertrauensvoller Umgang miteinander gelingt, wollen wir, die Schüler_innen, die Lehrer_innen und die Eltern dieser Schule, folgende Regeln vereinbaren:

1.:

Unterrichtsbeginn ist um 7:40 Uhr

Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt ab 7:00 Uhr. In der Zeit von 7:00 Uhr bis 7:25 Uhr beaufsichtigt der Schulwart die Kinder in der Garderobe. Ab 7:25 gehen die Kinder mit der jeweiligen Lehrerin in die Klassen und die schulische Aufsicht beginnt.

Die Schüler_innen haben pünktlich zu erscheinen.

Die Straßenschuhe und die Überbekleidung werden in der Garderobe abgelegt.

Im Schulhaus werden Hausschuhe getragen.

Schirme können in den Schirmständer beim Eingang gestellt werden.

2.:

Vor dem Unterricht sind die Schüler_innen in den Klassen und bereiten sich auf den Unterricht vor.

Die Schüler_innen sind verpflichtet, sowohl die Pflichtgegenstände, als auch die verbindlichen und unverbindlichen Übungen, bei denen sie genmeldet sind, sowie alle Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen zu besuchen.

Ebenso ist der Förderunterricht verpflichtend zu besuchen, sofern die Schüler_innen von der Klassenlehrerin dazu eingeteilt sind.

3.:

Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit erfolgt nur mit dem Einverständnis der jeweiligen Klassenlehrer_innen oder der Schulleitung.

Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten des Kindes haben die Klassenleherer_innen oder die Schulleitung von jeder Verhinderung des Kindes ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen.  

Auf Verlangen der Schulleitung hat die Benachrichtigung bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zu erfolgen.

 

4.:

Die kleinen Pausen verbringen die Kinder in der Klasse.

Die großen Pausen werden im Schulhof abgehalten, sofern es die Witterung erlaubt, ansonsten bleiben die Kinder in den Pausenhallen.

Der Müll wird getrennt in den jeweiligen Behältern entsorgt.

5.:

In den Klassenzimmern herrscht Ordnung.

Die Schüler_innen sind für die Sauberkeit an ihrem Arbeitsplatz verantwortlich.

Bei Unterrichtsschluss ist das Klassenzimmer ordentlich zu hinterlassen.

Lehrmittel sind teuer und daher mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.

Mutwilliger Schaden ist von den Erziehungsberechtigten zu bezahlen.

Wenn der Unterricht zu Ende ist, gehen die Schüler_innen gemeinsam mit ihrer Klassenlehrerin in die Garderobe.

 

6.:

Schulautonome Tage werden vom Schulforum nach der 1. Sitzung beschlossen.

Zeugnisse können nur am jeweiligen Zeugnistag abgeholt werden.

7.:

Kinder, die vom Turnunterricht befreit sind, bleiben während des Turnunterrichts im Turnsaal anwesend.

Sollte die Turnstunde eine Randstunde sein, darf das Kind von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Das Tragen von Schmuck ist aus Verletzungsgründen während des Turnens nicht erlaubt.

8.:

Das Betreten des Schulgebäudes außerhalb der Unterrichtszeiten ist untersagt.

Vergessene Dinge können am Nachmittag nicht geholt werden.

9.:

Im Rahmen des § 47 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes sind folgende Erziehungsmittel anzuwenden:

                     

a)

bei positivem Verhalten des Schülers:

 

Ermutigung,

 

Anerkennung,

 

Lob,

 

Dank;

b)

bei einem Fehlverhalten des Schülers:

 

Aufforderung,

 

Zurechtweisung,

 

Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter

 

Pflichten,

 

beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem Schüler,

 

beratendes bzw. belehrendes Gespräch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten,

 

Die genannten Erziehungsmittel können vom Lehrer, vom Klassenvorstand und vom Schulleiter, in besonderen Fällen auch von der zuständigen Schulbehörde, angewendet werden.

 

Um eine gute Zusammenarbeit bemühen sich die Schüler_innen, die Lehrer_innen und die Erziehungsberechtigen und achten auf die Einhaltung der vereinbarten Regeln.