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Die Konsequenzen und Erziehungsmaßnahmen richten sich nach Art und Schwere des Regelverstoßes.
- Ermahnungen
- Gespräch über das Fehlverhalten mit allen beteiligten Personen
- Mündliche oder schriftliche Entschuldigungen
- Anfertigen von Sonderarbeiten bzw. Nachholen von Arbeiten in der Förderstunde
- Abnahme von gefährlichen Gegenständen zur Abholung durch die Eltern
- Bei Beschädigung von fremdem Eigentum Wiedergutmachung in angemessener Form (Schadenersatz, Anzeige)
- Übernahme von Aufgaben für die Schulgemeinschaft (z. B. einfache Reinigungsdienste von Klassenräumen oder Schulhof)
- Benachrichtigung und Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
- Benachrichtigung und Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und der Direktorin
- Zeitweises Unterbringen in einer anderen Klasse
- Ausschluss von besonderen schulischen Veranstaltungen (z. B. Wandertag, Theaterfahrt,...)
- Vorzeitiges Abholen des Kindes aus dem Unterricht durch die Erziehungsberechtigten
- Einbeziehen des SIM-Teams
- Angebot der schulpsychologischen Beratung für Erziehungsberechtigte
Gegebenenfalls können bzw. müssen mehrere Konsequenzen aufeinander folgen oder miteinander kombiniert werden.
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