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Volksschule Zurndorf
Mühlgasse 42
2424 Zurndorf
02147/2219


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Schulordnung

Unsere Schulordnung

  1. Ich komme jeden Tag pünktlich in die Schule.
  2. Ich grüße höflich.
  3. In der Garderobe ziehe ich meine Hausschuhe an und gehe alleine in die Klasse.
  4. Ich befolge die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer.
  5. Ich verwende die beiden Zauberwörter „Bitte“ und „Danke“.
  6. In der Pausenhalle und in der Garderobe laufe ich nicht.
  7. Nach dem Läuten sitze ich auf meinem Platz.
  8. Ich verhalte mich rücksichtsvoll und unterlasse Laufen, Raufen, Lärmen, Schimpfen und Schreien.
  9. Im Umgang mit meinen Mitschülerinnen und Mitschülern bin ich hilfsbereit und freundlich.
  10. Jedes Kind ist anders - ich lache niemanden aus.
  11. Ich bemühe mich in der Garderobe, in der Klasse und im WC um Ordnung.
  12. Ich weiß, dass Handys nicht erlaubt sind. Brauche ich mein Handy aber für den Schulweg, bleibt es den ganzen Tag ausgeschaltet in der Schultasche.
  13. Wertvolle und gefährliche Gegenstände (Schmuck, Geld, Spielsachen…) lasse ich zu Hause – die Schule übernimmt keine Haftung.
  14. Fremdes Eigentum und die Einrichtungen der Schule behandle ich sorgsam. Mache ich etwas absichtlich kaputt, muss ich es auch bezahlen.
  15. Im Unterricht bin ich aufmerksam und arbeite mit.
  16. Alle haben ein Recht auf ungestörten Unterricht, deshalb arbeite ich leise.
  17. Ich verlasse das Schulhaus nur mit Erlaubnis.
  18. Auch auf dem Schulweg bin ich vorsichtig und vernünftig.

Zusätzliche Vereinbarungen:

  1. Die Aufsichtspflicht an der Schule beginnt um 7:15 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Eltern für Ihre Kinder verantwortlich.
  2. Aus organisatorischen Gründen (Nachmittagsbetreuung) und Sicherheitsgründen melden die Eltern das Fernbleiben Ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn (telefonisch: 02147/2219 oder mit E-mail).
  3. Ansteckende Krankheiten oder das Auftreten von Kopfläusen müssen sofort in der Direktion bekanntgegeben werden.
  4. Das Mitteilungsheft und das Lerntagebuch sind wichtige Kommunikationsmittel zwischen Elternhaus und Schule – bitte um tägliche Kontrolle.
  5. Bei aggressivem Verhalten und groben Verstößen gegen die Schulordnung werden die Eltern verständigt und das Kind muss sofort abgeholt werden.
  6. Die Nachmittagsbetreuung endet um 17.00 Uhr, bitte Kinder pünktlich abholen. Buskinder werden entlassen und stehen ab 17.00 Uhr nicht mehr unter Aufsicht.
  7. Die Notfalladresse und die Notfalltelefonnummern sind sehr wichtig. Die Eltern sind für die Aktualisierung verantwortlich. Bei Krankheit oder Unfall muss das Kind von einer Notfallkontaktperson abgeholt werden. Kranke Kinder können nicht von der Lehrperson oder der Nachmittagsbetreuung beaufsichtigt werden. Können Eltern das Kind nicht abholen bzw. kann niemand erreicht werden, müssen wir den Notarzt verständigen.

 

Die Schulordnung der VS Zurndorf wurde einstimmig bei der Sitzung des Schulforums am 03.10.2019 beschlossen.