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Hausordnung & Verhaltensvereinbarungen

SCHULORDNUNG

Die Basis für die hier vorliegende Hausordnung bildet die Österreichische Schulordnung §§43 bis 50 Schulunterrichtsgesetz.

Diese ist hier verlinkt - bitte klicken!

 

HAUSORDNUNG und VERHALTENSVEREINBARUNGEN

der Volksschule Raiding

  1. Beschluss des Schulforums vom 14.12.2020

…für ein friedliches Miteinander und optimale Lernvoraussetzungen.

  • 2 SchOG Aufgabe der österreichischen Schule

(1) Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden und gesundheitsbewussten, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil, sozialem Verständnis und sportlich aktiver Lebensweise geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.

 

  • Pflichten und Aufgaben der Lehrenden

Die Pflichten und Aufgaben der Lehrenden werden durch das Lehrerdienstrecht geregelt. SchUG §17 Abs.1 SchUG (Unterrichtsarbeit) und § 51 SchUG(Funktionen des Lehrers) kommen vollinhaltlich zur Anwendung und werden nicht extra angeführt.

 

  • Pflichten der Schülerinnen und Schüler

 Im § 43 ff. SchUG sind die Pflichten der Schülerinnen und Schüler festgelegt. Sie werden hier nicht nochmals angeführt.

 

  • Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten

Im § 61 SchUG werden die Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten erläutert und hier deshalb nicht nochmals angeführt.

 

 

In unserer Schule lernen, arbeiten und begegnen wir einander. Damit wir uns alle wohlfühlen, ist es wichtig, sich an Vereinbarungen und Regeln zu halten.

WIR, ERZIEHUNGSBERECHTIGTE; LEHRER*INNEN UND SCHÜLER*INNEN BEGEGNEN EINANDER MIT RESPEKT UND HÖFLICHKEIT UND HALTEN VEREINBARUNGEN EIN!

 

 

VEREINBARUNGEN , die uns KINDER betreffen:

  • Wir kommen rechtzeitig in die Schule. Das Schulhaus ist ab 7.45 Uhr geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt herrscht für die Lehrer*innen Aufsichtspflicht.
  • Wir tragen im Schulgebäude Hausschuhe.
  • Wir grüßen einander.
  • Wir gehen gleich in unsere Klasse und bereiten uns auf die erste Unterrichtsstunde vor. Unsere Hausübung abzugeben, vergessen wir nicht.
  • Wir bringen alle notwendigen Schulsachen mit und halten sie in ordentlichem Zustand.
  • Wir entschuldigen uns, wenn wir etwas vergessen haben oder das Klassenzimmer zu spät betreten.
  • Vergessene Arbeiten müssen wir nachbringen.
  • Wir hören einander und den Lehrer*innen zu.
  • Wir arbeiten im Unterricht aufmerksam mit.
  • Wir nehmen Rücksicht auf alle Mitschüler*innen und Lehrkräfte und denken auch an unsere eigene Sicherheit. Deshalb vermeiden wir Raufen und Schubsen und alles, was uns und andere gefährdet. Verstoßen wir gegen die Regeln, müssen wir in der der Pause sitzen bleiben.
  • Wir lehnen jede Form von Gewalt in Worten und Taten ab. Wer sich nicht daran hält, hat eine Wiedergutmachung zu leisten. Bei wiederholtem, schwerwiegendem Fehlverhalten müssen wir mit einer der folgenden Konsequenzen rechnen:
  • Ausschluss von Schulveranstaltungen und gemeinschaftlichen Aktionen
  • Stundenweiser Ausschluss vom Unterricht (Der Schüler muss von den Eltern abgeholt werden!)
  • Ausschluss vom Unterricht bis zu 4 Wochen
  • Bei schwerwiegenden Verletzungen durch Mitschüler*innen, auch auf dem Schulweg, die eine ärztliche Behandlung erfordern, können Erziehungsberechtigte, aber auch die Schulleitung eine Anzeige erstatten.
  • Wir nehmen keine fremden Dinge (Eigentum der Schule, der Mitschüler*innen, der Lehrer*innen) und wenn wir etwas ausgeborgt haben, geben wir es sofort und unbeschädigt zurück.
  • Verursachen wir Beschädigungen oder Verschmutzungen, müssen wir den Schaden in Ordnung bringen. Ist dies nicht möglich, wird der Verursacher dem Schulerhalter zwecks Bezahlung des Schadens gemeldet.
  • Gegenstände, die andere gefährden, nehmen wir nicht in die Schule mit.

Das Handy muss ausgeschaltet und weggeräumt sein. Halten wir uns nicht an diese Regel, wird uns der Gegenstand abgenommen und muss von den Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt werden.

  • Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit ist ohne Erlaubnis nicht gestattet.

 

Wir LEHRER*INNEN leisten folgende Beiträge:

  • Das Schulhaus ist ab 7.45 Uhr geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt herrscht für die Lehrer*innen Aufsichtspflicht.
  • In der großen Pause wird die Aufsicht laut dem aktuellen Dienstplan wahrgenommen.
  • Am Vormittag ist das Schulhaus zugesperrt. Eine Schulglocke ist vorhanden.
  • Wir bemühen uns um ein positives Unterrichtsklima.
  • Wir bieten einen zeitgemäßen Unterricht an, der den Lehrplanforderungen entspricht.
  • Wir sind bei Fragen und Anliegen für Kinder und Eltern da.
  • Wir informieren die Erziehungsberechtigten rechtzeitig über Lerndefizite oder Verhaltensauffälligkeiten und sorgen für entsprechende Unterstützung.
  • Wir stehen jederzeit (nach Vereinbarung) für Gespräche bereit.

 

Die ELTERN nehmen sich vor:

  • Wir sorgen dafür, dass unser Kind pünktlich und gut ausgeschlafen in der Schule erscheint.
  • Eine Erkrankung des Kindes wird der Schule sofort gemeldet. Auf Verlangen der Schulleitung wird die ärztliche Bestätigung vorgelegt, spätestens jedoch nach 3 Fehltagen.
  • Läuse – bzw. Nissenbefall wird sofort gemeldet und ernst genommen. Kinder mit Lausbefall müssen zu Hause bleiben, bis sie nissenfrei sind.
  • Wir tragen dazu bei, dass die notwendigen Arbeitsmaterialien zur Verfügung stehen.
  • Bei Problemen, Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten sprechen wir unmittelbar mit der/m Klassenlehrer/in.
  • Wir halten unsere Kinder zu Höflichkeit, Ehrlichkeit, Pflichtbewusstsein und Disziplin an und fördern ihr Selbstbewusstsein.
  • Wir kontrollieren täglich das Mitteilungsheft.
  • Wir informieren die Lehrer*innen über wichtige Veränderungen und Ereignisse in der Familie.
  • Für sämtliche Anliegen ist der/die Klassenlehrer*in bzw. der/die Schulleiter*in erste Anlaufstelle.

 

                                      

Wenn das Einhalten der Verhaltensvereinbarungen nicht gelingt, kommt es zu diesen FOLGEN :

  • Bei leichten Verstößen wird mit innerschulischen Maßnahmen reagiert (z.B. Gespräch, Ermahnung, Entschuldigung, Erledigen von versäumten Arbeiten...).

Zu den leichten Verstößen zählen:

  • Nichtbefolgen von Anweisungen
  • Zuspätkommen
  • Raufen und Schubsen in der Pause
  • Unhöfliches Benehmen
  • Lärmen und Tratschen während des Unterrichts

 

  • Bei mittelschweren Verstößen werden die Erziehungsberechtigten verständigt.

Zu den mittelschweren Verstößen zählen:

  • Beschädigung von fremden Schulsachen und/oder von Schulinventar
  • Verletzen von Mitschülern und Mitschülerinnen
  • Wegnehmen von fremdem Eigentum
  • Unangemessenem Verhalten gegenüber Erwachsenen

 

  • Bei schweren Verstößen werden Erziehungsberechtigte verständigt und auch behördliche Wege eingeschlagen (z.B. Einschalten der Kinder- und Jugendhilfe, der Polizei,…).

Zu den schweren Verstößen zählen:

  • Gefährliche Bedrohung von anderen
  • Schlagen von Mitschüler*innen und Lehrpersonal, schwer ungebührliches Verhalten
  • Körperverletzung
  • Verlassen des Schulgebäude