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Entschuldigungen und Co

"Darf ich mein Kind vom Unterricht freistellen lassen?"

FERNBLEIBEN  VOM  UNTERRICHT - "ENTSCHULDIGUNGEN":

 

Wenn Ihr Kind

* aufgrund von Krankheit oder

* aufgrund von schwerwiegenden familiären Gründen (z.B.: Geburt v. Geschwistern / Hochzeit der Eltern...)

an einem oder mehreren Tagen nicht den Unterricht besuchen kann, ersuchen wir um eine SKOOLY Nachricht, einen Anruf oder eine E-mail  -

Sie können Ihr Kind bei der KlassenlehrerIn entschuldigen - oder  über die Direktion.

 

Ihr Kind ist auch "unser" Kind: Es ist uns wichtig, dass wir wissen, wo es sich aufhält.  

Wir verlassen uns darauf, dass Sie uns rechtzeitig mitteilen, wenn Ihr Kind nicht kommen kann.

Umgekehrt können Sie sich darauf verlassen, dass wir uns (kurz nach Unterrichtsbeginn) bei Ihnen melden, wenn Ihr Kind nicht rechtzeitig in der Früh in der Schule eingetroffen ist.

So können wir gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Schulkinder wohl behütet sind!

 

"Muss ich noch einmal oder gar täglich in der Schule anrufen, wenn mein Kind längere Zeit krank ist?"

Nein! Wenn Sie Ihr Kind bei Ihrer Klassenlehrerin via SKOOLY/Mail oder über die Direktion krank gemeldet haben, müssen Sie nicht täglich erneut anrufen, um mitzuteilen, dass Ihr Kind immer noch nicht gesund ist.

Falls eine weitere Entschuldigung nötig sein sollte, wird Ihre Klassenlehrerin Sie kontaktieren.

 

 

"Brauche ich immer ein ärztliches Attest?"

Sollte die Krankheit bzw. die Turnbefreiung länger als eine Woche andauern, dann JA!

 

 

ANSUCHEN  UM  FREISTELLUNG VOM  UNTERRICHT:

 

Bitte planen Sie Ihren Urlaub grundsätzlich in der Ferienzeit! Natürlich gibt es in der Vorsaison "günstige Angebote" - doch wenn alle Eltern diese nutzen würden, wäre unser Schulhaus regelmäßig leer...

Urlaub ist prinzipiell kein Grund für eine Freistellung vom Unterricht.

Sprechen Sie bitte in der Direktion vor, wenn sich ausnahmsweise - und bitte maximal ein Mal in vier Volksschuljahren - ein Urlaub nicht in den Ferien planen lässt...

 

Für - z.B.: wichtige familiäre Ereignisse (z.B.: Taufe eines Geschwisterchens)  kann die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer - in Sonderfällen 1 Tag frei geben.

 

Für eine Freistellung über 2 bis 5 Tage schreiben sie ein schriftliches formloses Ansuchen und geben es der Klassenlehrerin ab. Diese reicht es an die Schulleitung zur Genehmigung weiter.

 

Für Ansuchen um Freistellung von mehr als einer Woche Dauer muss eine Genehmigung bei der Bildungsdirektion Burgenland eingereicht werden.

 

 

"Ich habe einen Arzttermin o.ä. für mein Kind am Vormittag. "

ARZTTERMINE  UND  ÄHNLICHES:

 

Wir ersuchen darum, Arzttermine für Ihr Kind nach Möglichkeit auf den Nachmittag zu legen.

Ganz wichtig: Sollte Ihr Kind am Vormittag einen Arzttermin haben und somit das Schulhaus verlassen müssen, MUSS es PERSÖNLICH von Ihnen bei der Lehrerin/dem Lehrer abgeholt werden.

Wir dürfen Ihr Kind nur an Sie persönlich übergeben - und nicht allein vorzeitig entlassen!

 

 

"Wir übersiedeln.../haben eine neue Telefonnummer... muss ich das melden?

ADRESSÄNDERUNGEN / NEUE TELEFONNUMMERN:

 

Im Interesse Ihres Kindes: Bitte vergessen Sie nicht, eventuelle Änderungen bei Adresse (Meldezettel!) bzw. Telefonnummer rechtzeitig der KlassenlehrerIn mitzuteilen! Es ist wichtig, dass wir die jeweils aktuellen Telefonnummern im Datensystem haben! Sollte Ihr Kind in der Schule krank werden oder sich verletzen, können wir Sie im Notfall sonst nicht erreichen!

 

 





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