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Pflichtgegenstände

Die Schule erfüllt Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) , die nicht ausschließlich einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind:

Mit differenzierten Lernangeboten berücksichtigen wir die unterschiedlichen Vorerfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler und eröffnen individuelle Zugänge:

Der Unterricht in den Pflichtgegenständen Deutsch und Kommunikation, Angewandte Mathematik und Lebende Fremdsprache erfolgt in zwei Leistungsniveaus.

 





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