Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern!
Diese aktuelle Anordnung der Bildungsdirektion Burgenland vom 11.9.2020, 22.55 Uhr, tritt ab 14.9.2020 in Kraft!
Mit der Bitte um Kenntnisnahme!
TEXT:
Sehr geehrte Frau Direktorin,
sehr geehrter Herr Direktor!
Zusätzlich zu den in der Corona-Ampel für Schulen definierten Maßnahmen gilt ab Montag, 14.09.2020, für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung (MNS). Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Diese Maßnahme unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und trägt zur allgemeinen Prävention bei.
Mit besten Grüßen
Für den Bildungsdirektor
Mag. Sandra Steiner
Ebenfalls aus der Bildungsdirektion erreichte uns folgende Nachricht:
An alle Schulen
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass als COVID-19 Verdachtsfälle im Sinne des § 9 Abs. 5 C-SchVO 2020/21 Personen sind, bei denen die Körpertemperatur 37,5 Grad oder mehr beträgt oder ein plötzlicher Verlust des Geruchs-und Geschmackssinns vorliegt. Ansonsten werden als Verdachtsfälle nur jene Fälle angesehen, die die Gesundheitsbehörde als solche ausdrücklich einstuft. Ein mehrmaliges Niesen, eine leicht rinnende Nase ohne sonstige Symptome oder ein einmaliges Husten allein ist laut Gesundheitsbehörde noch KEIN Anlass für eine Abklärung!
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird ersucht!
Für den Bildungsdirektor:
i.A. Dr. Gerhard Jakowitsch