KUNDMACHUNG
Auf Antrag der Direktion der VS Kleinhöflein stimmt die Bildungsdirektion der Verhängung der Maskenpflicht in der Volksschule Kleinhöflein bis 06.05.2022 zu:
Der Verhängung der Maskenpflicht wird gem. § 7 Abs. 1 Z 1 C-SchVO 21/22 zugestimmt. Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme auf höchstens eine Woche zu befristen und durch Anschlag in der betreffenden Schule kundzumachen ist.
Der Antigentestung wird gem. § 7 Abs. 1 Z 2 C-SchVO 21/22 für fünf Schultage zugestimmt. Auch diese Maßnahme ist durch Anschlag kundzumachen.
Weiters wird angemerkt, dass die Antigentestung nicht schulautonom verhängt werden darf, sondern im Vorhinein die Zustimmung der Bildungsdirektion einzuholen ist.
Mit besten Grüßen
Für den Bildungsdirektor:
Mag.a Stephanie Fischl
Bildungsdirektion für Burgenland
Präs/2 - Budget Wirtschaft und Recht
Präs/2b - Schulrecht und sonstige Rechtsleistungen
+43 2682 710 1016
Kernausteig 3, 7000 Eisenstadt, Österreich
stephanie.fischl@bildung-bgld.gv.at