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Betreuung in Corona-Zeiten

Liebe Eltern!

Auch in Zeiten des eingeschränkten Unterrichtsbetriebes ist es für gemeldete Kinder grundsätzlich möglich, die Nachmittagsbetreuung in Anspruch zu nehmen, allerdings nur im Falle, dass das Kind auch am Vormittag eine Betreuung benötigt. Es ist ja nach wie vor darauf zu achten, dass sich so wenig Personen wie möglich gleichzeitig im Schulgebäude aufhalten, deshalb auch der geteilte Unterricht. Es wäre kontraproduktiv, wenn am Nachmittag mehr Kinder in einer gemischten Gruppe betreut werden als Vormittag in einer fix eingeteilten.

Den Betreuungsbedarf (Nachmi) bitte immer am Freitag davor für die ganze Woche bekannt geben, damit eine Diensteinteilung getroffen werden kann und auch das Essen kalkuliert werden kann.

Eine Umfrage für den Betreuungsbedarf - sowohl für Vormittag an unterrichtsfreien Tagen, als auch für Nachmittagsbetreuung - wird rechtzeitig gestartet.





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