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Schulgemeinschaftausschuss

Die Aufgaben des Schulgemeinschaftsausschusses sind gesetzlich geregelt und umfassen u.a. folgende Punkte:

 Beschlussfähigkeit

Der Schulgemeinschaftsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder mit beschließender Stimme anwesend sind. (bisher mehr als die Hälfte). Für alle Beschlüsse des Schulgemeinschaftsausschusses ist nur mehr die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich (bisher gab es bei bestimmten Punkten eine Zweidrittelmehrheit in jeder Schulpartnergruppe). Bei Stimmengleichheit in Fällen, die einer Entscheidung bedürfen, entscheidet der Schulleiter. In Beratungsangelegenheiten gilt der Antrag als abgelehnt.





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