Die COVID -19 Bestimmungen an den Schulen werden von Seiten des Bundesministeriums ab 3. Juni 2020 gelockert:
Die Verpflichtung eines Mund-Nasenschutzes fällt
Ab 3. Juni besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude und auch am Schulgelände einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Freiwillig kann der Mund-Nasenschutz natürlich weiterhin getragen werden.
Singen in der Gruppe ist wieder gestattet
Im Gegenstand Musikerziehung ist Singen generell wieder erlaubt.
Bewegung und Sport als Pflichtgegenstand ist weiterhin ausgesetzt.
Schulautonom in Ergänzung zum bestehenden Unterricht kann Bewegung und Sportunterricht allerdings angeboten werden. Die Teilnahme der Schüler*innen wäre dann freiwillig.
Veranstaltungen und Schulschlussfeiern sind bis zu 100 Personen möglich
Die Verabschiedung unserer Viertklässler sowie ein gestaffelter Schulschlussgottesdienst kann stattfinden.
Unser Schulschlussfest „Brauchtum Burgenland“ bleibt auf das Schuljahr 2020/21 verschoben.
Grundsätzlich gelten weiterhin an der Schule bestehende COVID-19 Maßnahmen: