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Lockerungen im Umgang mit COVID-19 an der Schule

Die  COVID -19 Bestimmungen an den Schulen werden von Seiten des  Bundesministeriums ab 3. Juni 2020 gelockert:

Die Verpflichtung eines  Mund-Nasenschutzes fällt
Ab 3. Juni besteht keine Verpflichtung mehr,  im Schulgebäude und auch am Schulgelände einen Mund-Nasenschutz  zu tragen. Freiwillig kann der Mund-Nasenschutz natürlich weiterhin getragen werden.
Singen in der Gruppe ist wieder gestattet
Im Gegenstand Musikerziehung ist Singen generell wieder erlaubt.
Bewegung und Sport als Pflichtgegenstand ist weiterhin ausgesetzt.
Schulautonom in Ergänzung zum bestehenden Unterricht kann Bewegung und Sportunterricht allerdings angeboten werden.  Die Teilnahme der Schüler*innen wäre dann  freiwillig. 
Veranstaltungen und Schulschlussfeiern sind bis zu 100 Personen  möglich
Die Verabschiedung unserer Viertklässler sowie ein  gestaffelter Schulschlussgottesdienst kann stattfinden.
Unser Schulschlussfest „Brauchtum Burgenland“ bleibt auf das  Schuljahr 2020/21 verschoben.

Grundsätzlich gelten weiterhin an der Schule bestehende COVID-19  Maßnahmen:





Manuela Müller

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