Partnerschaft in der Schule
Im Schulunterrichtsgesetz werden die Aufgaben, die Rechte und Pflichten von Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen als Partner bei der Lösung verschiedener Probleme und Fragen genau beschrieben und durch gesetzliche Bestimmungen abgesichert.
Aber Gesetze allein schaffen noch keine Partnerschaft, daher liegt es nun an den Beteiligten, die gesetzlichen Möglichkeiten auszunützen, um eine lebendige Schulpartnerschaft zu erreichen.
Zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft bieten sich folgende Möglichkeiten an:
In der Volksschule Stegersbach findet bei all diesen Gremien regelmäßig eine gute Zusammenarbeit der Schulpartner (Eltern und Lehrer/innen) statt.
Darüber hinaus gibt es an unserer Schule schon seit einigen Jahrzehnten einen Elternverein, wodurch noch eine weitere Form der Zusammenarbeit der Schulgemeinschaft gelebt wird.