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Partnerschaft in der Schule

Im Schulunterrichtsgesetz werden die Aufgaben, die Rechte und Pflichten der Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen als Partner bei der Lösung verschiedener Probleme und Fragen genau beschreiben und durch gesetzliche Bestimmungen abgesichert.

Aber Gesetze allein schaffen noch keine Partnerschaft, daher liegt es nun an den Beteiligten, die gesetzlichen Möglichkeiten auszunützen, um  eine lebendige Schulpartnerschaft zu erreichen.

Dazu bieten sich folgende Möglichkeiten:

. Klassenelternabende ( bei Bedarf und Notwendigkeit)

. Klassenforum (die erste Sitzung findet in den ersten Wochen zu Schulbeginn statt, dabei wird der/die Klassenelternvertreter/in und deren/dessen Stellvertreter/in gewählt.

. Schulforum: die erste Sitzung findet in den ersten 8 Wochen des Schuljahres statt. Dabei setzen sich Schulleiterin, Klassenlehrer/innen und Klassenelternvertreter/innen zusammen, um Beschlüsse zu fassen sowie Fragen des Unterrichts und der Erziehung zu besprechen.





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