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Heilstättenunterricht
Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein Recht auf Bildung und Unterricht entsprechend seiner körperlichen, geistigen und psychischen Verfassung. Dies gilt auch während eines Krankenhausaufenthaltes. Deshalb erfolgt auf der Kinder- und Jugendabteilung in Absprache mit zuständigen ÄrztInnen, Schwestern und PsychologInnen Heilstättenunterricht.
Die Heilstättenlehrerin ist bemüht eine vertraute Atmosphäre zu schaffen, in der entspanntes Lernen ohne Druck stattfinden kann und dient als Bindeglied zwischen Schülern, Eltern und klinischer Umwelt.
Zum therapeutischen Bildungsauftrag zählen:
* Helfen bei der Bewältigung der schwierigen Kliniksituation
* Ablenken vom klinischen Geschehen
* Trösten und Mut zusprechen
* Stärken des Selbstvertrauens
* Vermitteln des Gefühls des Geborgenheit
Kunstprojekt 2009
Bei längeren stationären Aufenthalten darf aber der schulische Bildungsauftrag nicht vergessen werden. Dazu wird auch Kontakt mit den Stammschulen bzw. KlassenlehrerInnen aufgenommen, um Informationen über den Lehrstoff zu erhalten und dadurch individueller auf das Kind einzugehen.
Zum schulischen Bildungsauftrag zählen:
* Schaffen von motivierenden Lernsituationen
* Feststellen des Wissenstandes
* Vermeiden von Lerndefiziten
* Aufholen des versäumten Stoffes
* Vorbereiten auf bevorstehende Prüfungen und Schularbeiten
* Eingehen auf spezifische Schwierigkeiten
Das Anliegen des Heilstättenunterrichts ist es, das Kind in seiner Gesamtheit zu erfassen und ihm in der ungewohnten Krankenhaussituation Hilfestellung zu geben, und ein Stück des gewohnten Alltagslebens in das System Krankenhaus zu bringen.
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