a) an der Verwirklichung der Aufgaben der österreichischen Kindergärten im Sinne der Kindergartenorganisation mitzuwirken,
b) die dem Elternverein auf Grund gesetzlicher Bestimmungen übertragenen Rechte und Mitsprachemöglichkeiten wahrzunehmen,
c) den Kindergarten, die Mitglieder des Vereins sowie den Kindergartenkindern in Angelegenheiten der Bildung zu unterstützen,
d) bedürftige Kindergartenkinder nach Maßgabe der im Verein erarbeiteten Förderrichtlinien zu unterstützen (z.B. bei Kindergartenveranstaltungen, Ausflüge, Lernbehelfe),
e) Veranstaltungen informativer, bildender, gesellschaftlicher und ähnlicher Art abzuhalten bzw. zu fördern.
Mitglieder können alle Eltern bzw. Obsorgeberechtigte der Kindergartenkinder sein.