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Hausordnung

HAUSORDNUNG 

  

 

Präambel

 

1. Schulweg

2. Aufenthalt in der Schule

3. Stunden und Pausenordnung

4. Unterrichtsordnung

5. Turnsaalordnung

6. Sauberkeit und Hygiene

7. Absenzen und Abmeldung

8. Verhalten im Schulbereich

9. Plakate, Ankündigungen; Werbematerial und Sammlungen im Schulbereich
 
10. Katastrophenfälle

Anmerkung: Personenbezogene Bezeichnungen gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form 
 

 

Neben dem geltenden Schulunterrichtsgesetz (SchUG) und der darauf basierenden Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung idgF kann das Schulforum darüber hinaus eine Hausordnung erlassen, soweit es die besonderen Verhältnisse erfordern (§ 44 Abs 1 SchUG idgF).

 

Für Schüler sowie erziehungsberechtigte Personen ergeben sich somit Verpflichtungen betreffend die Schulordnung aus folgenden Regelungen:

1. SchUG idgF
2. Verordnung betreffend die Schulordnung idgF
3. vorliegende Hausordnung.

 

Die folgende Hausordnung legt Verhaltensvereinbarungen für unsere Schulgemeinschaft fest und soll damit die Schulqualität fördern. Es sind diese Vereinbarungen somit Spielregeln, die das Zusammenleben und –wirken der zahlreichen Menschen unserer Schulgemeinschaft (Schüler, Eltern, Lehrer, Verwaltungs- und Reinigungspersonal) sowie die Wahrnehmung der Ausbildungs- und Erziehungsaufgaben durch die Schule erleichtern sollen.

Eine effektive und reibungslose Umsetzung erfordert jedoch vor allem Engagement, Vertrauen und wechselseitiges Verständnis aller Beteiligten.

 

 

Die Schulleitung

Charlotte Toth-Kanyak, MEd

 

 

 

 

 

1. Schulweg

Die Schüler soll
ten vorhandene Gehsteige, Ein- und Ausstiegszonen in der Reichlgasse und Joachimstraße und Zebrasteifen benützen, sowie den Anweisungen der PolizeiFolge leisten.

Wird
aufgrund von Verletzungen und/oder Unfällen auf dem Schulweg ein Arzt oder die Unfallambulanz aufgesucht, ist der Unfallbericht in der Direktion der Schule abzugeben, da seitens der Schule an die AUVA ein Bericht zu senden ist.

Das Schulgebäude ist über den Haupteingang (Bahnstraße) zu betreten und zu verlassen.

 

2. Aufenthalt in der Schule

Das Schulgebäude wird um
7.15 Uhr aufgesperrt. Die Beaufsichtigung der Schüler beginnt 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts (§51 SchUG, §2 der zitierten Verordnung), daher müssen die Schüler bis 7.45 in der Garderobe warten.

Eltern sollen ihre Kinder nur in Ausnahmefällen (z.B. wenn viel zu tragen ist) bis zur Klasse begleiten.

 

Beim Abholen der Kinder müssen die Eltern vor der Schulewarten.

Der Klassenraum darf von den Schülern nur nach Aufsuchen der Garderobe und nach dem We
chsel von Straßen- zu Hausschuhen betreten werden. Hausschuhe müssen eine helle Sohle haben.

Schuhe mit schwarz gefärbten bzw. nicht abriebfesten Sohlen
sowie Turn- oder Sportschuhe gelten nicht als Hausschuhe.

 

3. Stunden- und Pausenordnung

   
1. Stunde        08.00 – 08.50
    2. Stunde        08.50 – 09.40
    3. Stunde        10.00 – 10.50
    4. Stunde        10.55 – 11.45
    5. Stunde        11.50 – 1
2.40
    6. Stunde        12.40
– 13.30

Die große Pause liegt zwischen der 2. und 3. Stunde u
nd dauert 20 Minuten.
Es ist
verboten, während der Pause im Schulhaus zu laufen, herumzutollen oder zu raufen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern darf nur während der Unterrichtszeit durch die Lehrererfolgen.
Beim Ertönen des Zeichens zum Pausenende haben die Schüler die Klassenräume aufzusuchen und ihre Plätze einzunehmen.

 

Der Aufenthalt im Schulhof ist ausschließlich unter Aufsicht von Lehrpersonen und auf den dafür vorgesehenen Grünflächen gestattet.

 

4. Unterrichtsordnung

Von
den Eltern wird erwartet, dass die Kinder pünktlich in die Schule kommen. Ab dem Glockenzeichen um 7.45 Uhr ist der Klassenraum aufzusuchen, damit der Unterricht um 8.00 Uhrbeginnen kann.
Das Aufsuchen eines anderen Klassenzimmers oder des Tu
rnsaales hat zügig zu erfolgen.

Die 5-Minutenpausen dienen
ausschließlich zum Lehrerwechsel, zum Austauschen der Schulsachen, zum Aufsuchen eines anderen Unterrichtsraumes oder der Toiletten.

Im Winter sind die Fenster oder Türen
von den Lehrern nur kurz zum Lüften zu öffnen. In nicht benützten Räumen ist von den Lehrern stets das Licht abzudrehen.

Alle Schäden, die
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sind vom Schädiger zu ersetzen, im Falle von Schülern von deren Erziehungsberechtigten. Die Schäden sind der Direktion durch den Lehrer zu melden.

Mobiltelefone oder entsprechende Armbanduhren sind für Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit nicht erlaubt. Nach Unterrichtende, oder nach Ende des Tagesheimbesuchs dürfen Mobiltelefone etc noch im Schulgebäude aktiviert werden.

  

5. Turnraumordnung

Das Betreten des Turnsaales
und des Gymnastik Saales sindnur mit sauberen Turnschuhen erlaubt. Turnschuhe, die als Straßenschuhe dienen, dürfen daher im Turnsaal nicht verwendet werden.

Die Turnräume dürfen von Schülern nur in Gegenwart einerverantwortlichen Lehrperson betreten werden.

Turngeräte sind schonend zu behandeln und wieder auf den dafür vorgesehene
n Platz zurückzustellen.

Alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sind vom Schädiger zu ersetzen, im Falle von Schülern von deren Erziehungsberechtigten. Die Schäden sind von den Lehrern der Direktion zu melden.

 

6. Sauberkeit und Hygiene

Die Schüler einer Klasse sollen sich für die Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer verantwortlich fühlen.

Abfall
ist getrennt zu sammeln. Die dafür vorgesehenen Behälter stehen in jedem von den Schülern genützten Raum bereit.

Die Toiletten sind stets sauber zu halten, etwaige Mängel und Schäden sind
von den Schülern den Klassenlehrern zu melden. Diese sind angehalten die festgestellten Mängel unverzüglichder Schulleitung zu melden. 

Das Rauchen ist vor und in der Schule verboten!

 

7. Absenzen und Abmeldungen

Vorhersehbare
begründete Abwesenheit während einzelner Stunden bis zu einem Schultag sind rechtzeitig den Klassenlehrern zu melden. Um Beurlaubung bis zu einer Woche muss bei der Schulleitung schriftlich angesucht werden. Längeres Fernbleiben ist bei der Schulbehörde über die Direktion schriftlich zu beantragen.

Bei plötzlicher Erkrankung oder
sonstiger Verhinderung des Schulbesuches ist das Fernbleiben unverzüglich zu melden. Vorzugsweise über die skooly App unter „Absenzen“.
Soll ein Schüler vom weiteren Schulbesuch abgemeldet werden, so ist dies vorher schriftlich der Direktion mitzuteilen.

 

8. Verhalten im Schulbereich

Die Mitnahme von Tieren auf das Schulgelände ist verboten.
Tiere dürfen von den Schülern nur dann mitgenommen werden, wenn sie von den Lehrern dazu aufgefordert werden (z.B. am Welttierschutztag).


Für Schmuck, Geld, Uhren
und andere Wertsachen übernimmt die Schulleitung keine Haftung und kann auch nicht für Ersatzleistungen herangezogen werden.

Das Betreten der Klassenräume nach Unterrichtsschluss ist nicht möglich, da diese von der Nachmittagsbetreuung und der Musikschule benützt werden.

Den Schüler
n ist ohne besonderen Auftrag oder Erlaubnis das Betreten fremder Unterrichtsräume oder jener Unterrichtsräume, in denen sie keinen stundenplanmäßigen Unterricht haben sowie das Betreten von Räumlichkeiten, welche dem Lehrpersonal vorbehalten sind, nicht gestattet.

Die Mitnahme von Gegenständen
, die die Sicherheit gefährden, ist verboten.

Mobiltelefone mü
ssen während der Unterrichtszeit ausnahmslos ausgeschaltet sein.

 

9. Plakate, Ankündigungen, Werbematerial und Sammlungen im Schulbereich

Plakate, Ankündigungen u.ä. dürfen nur mit Zustimmung der Schulleitung an den dafür im Schulbereich vorgesehenen Wänden angebracht werden. Für das Verteilen von Werbematerial und unentgeltlicher Werbung gilt dieselbe Regelung.

Sammlungen bedürfen der
Zustimmung durch das Schulforum.

Aktuelle und wichtige Informationen
werden von der KlassenlehrerIn oder der Direktion über die skooly App geschickt.

 

10. Katastrophenfälle

Für Katastrophenfälle gibt es Alarmpläne.
Alle Schüler
haben sich in solchen Fällen strikt an die Anordnungen der Lehrer zu halten.

Unterricht ist nur ein Faktor des schulischen Lebens, wenngleich auch ein wesentlicher. Die Schule ist UNSER LEBENSORT.

Tragen wir alle dazu bei, durch Solidarität, umweltbewusstes Verhalten und Rücksichtnahme das Zusammenleben in allen Bereichen angenehm zu gestalten.

 





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