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Schuleinschreibung

Hat  Ihr Kind bis zum 31. August seinen 6. Geburtstag so ist es mit 1. September des  gleichen Jahres schulpflichtig.

Ist  Ihr Kind noch nicht schulpflichtig und hat seinen 6. Geburtstag zwischen 1.  September und 1. März, so kann um vorzeitige Aufnahme in die Volksschule  angesucht werden.

Pädagogische Einschreibung für das Schuljahr 2026/27:

 im Kindergarten

 

Die administrative Einschreibung erfolgt nach den Weihnachtsferien.

 

 





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