Hat Ihr Kind bis zum 31. August seinen 6. Geburtstag so ist es mit 1. September des gleichen Jahres schulpflichtig.
Ist Ihr Kind noch nicht schulpflichtig und hat seinen 6. Geburtstag zwischen 1. September und 1. März, so kann um vorzeitige Aufnahme in die Volksschule angesucht werden.
Pädagogische Einschreibung für das Schuljahr 2026/27:
im Kindergarten
Die administrative Einschreibung erfolgt nach den Weihnachtsferien.