Was passiert im Verdachtsfall?
Im Verdachtsfall wird immer die/der Erziehungsberechtigte zuerst verständigt. Die Direktion hat für diesen Fall Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten vorliegen („Im Notfall zu verständigen.“) und bespricht mit diesen das weitere Vorgehen.
Wer testet mein Kind?
In unserem Bundesland werden ab 7.12.2020 mobile Testteams für die Durchführung der Schnelltests an Schulen zur Verfügung stehen. Diese werden über eine Leitstelle in der Bildungsdirektion koordiniert. Die Tests werden immer von medizinischem Fachpersonal durchgeführt. Der Test erfolgt sensitiv über einen Nasen-Rachen-Abstrich, der über den Rachen oder die Nase durchgeführt wird. Ist eine Schulärztin/ein Schularzt am Schulstandort verfügbar, kann auch diese/dieser den Test durchführen.
Wann wird mein Kind getestet?
Wenn einer Lehrerin oder einem Lehrer auffällt, dass es Ihrem Kind nicht gut geht und die Symptome aus Sicht der Schulleitung mit einer COVID-19-Infektion zusammenhängen könnten. Bei Kindern unter 10 Jahren ist dies insbesondere Fieber über 38°C. Bei Kindern ab 10 Jahren sind dies Symptome wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit oder plötzlicher Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, die von Fieber begleitet sein können. Wir halten uns dabei an die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums.
Was passiert, wenn das Testergebnis vorliegt?
In den meisten Fällen wird ein negatives Testergebnis schnell Entwarnung geben können. Wir bitten Sie jedoch trotzdem, Ihr Kind von der Schule abzuholen, wenn es sich nicht gesund fühlt. Erst bei einem positiven Testergebnis kontaktiert die Schulleitung die Gesundheitsbehörde und setzt die Prozesskette gemäß COVID-19-Hygiene-, Präventions- und Verfahrensleitlinien in Gang.