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Die COVID -19 Bestimmungen an den Schulen werden von Seiten des Bundesministeriums ab 3. Juni 2020 gelockert:
Die Verpflichtung eines Mund-Nasenschutzes fällt Ab 3. Juni besteht keine Verpflichtung mehr, im Schulgebäude und auch am Schulgelände einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Freiwillig kann der Mund-Nasenschutz natürlich weiterhin getragen werden. Singen in der Gruppe ist wieder gestattet Im Gegenstand Musikerziehung ist Singen generell wieder erlaubt. Bewegung und Sport als Pflichtgegenstand ist weiterhin ausgesetzt. Schulautonom in Ergänzung zum bestehenden Unterricht kann Bewegung und Sportunterricht allerdings angeboten werden. Die Teilnahme der Schüler*innen wäre dann freiwillig. Veranstaltungen und Schulschlussfeiern sind bis zu 100 Personen möglich Die Verabschiedung unserer Viertklässler sowie ein gestaffelter Schulschlussgottesdienst kann stattfinden. Unser Schulschlussfest „Brauchtum Burgenland“ bleibt auf das Schuljahr 2020/21 verschoben.
Grundsätzlich gelten weiterhin an der Schule bestehende COVID-19 Maßnahmen:
- Die aktuellen Stundenpläne bleiben aufrecht und müssen nicht verändert werden.
- Desinfizieren oder Händewaschen bei vom Desinfektionsmittel bereits irritierten Kinderhänden beim Betreten der Schule, vor dem Essen wie bei sonstigen situationsabhängigen Anlässen.
- Ein Abstand zwischen den Schüler*innen von einem Meter soll weiterhin eingehalten werden.
- Regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume wie tägliche Desinfektion der Tischflächen und von häufig berührten Gegenständen.
- Pausen weiterhin je zwei Klassen gemeinsam aufgeteilt auf Schlosspark, Funcourt, Schulhof und „Kindergartenwiese“.
- Schulfremden Personen und auch Eltern und Erziehungsberechtigten ist der Zutritt in die Schule weiterhin untersagt.
Geschrieben von Manuela Müller
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