Radfahrprüfung der 4. Schulstufe |
Mit dem Schuleintritt sind Kinder als FußgängerInnen allein im Straßenverkehr unterwegs. Bei der Vorbereitung auf die Freiwillige Radfahrprüfung lernten die Kinder ab dem 2. Semesters der 3. Schulstufe die wichtigsten Verkehrszeichen und Vorrangregeln kennen und auch, wie sie sich sicher auf der Straße bewegen, welche Rechte und Pflichten sie haben und wie man in Gefahrensituationen richtig reagiert. Alle Kinder können, ab dem vollendeten 9. Lebensjahr und besuchter 4. Schulstufe oder ab vollendetem 10. Lebensjahr die Prüfung ablegen, die sie dazu berechtigt, schon vor Erreichen des 12. Lebensjahres ohne Begleitung eines Erwachsenen auf öffentlichen Straßen Rad zu fahren. Die Freiwillige Radfahrprüfung wurde in Kooperation mit der Polizei durchgeführt. Bewilligung zum Lenken eines Fahrrades im Sinne des § 65 Abs. 1 und 2 StVO 1960
Gratulation an die Kinder der 4. Schulstufe zur bestandenen theoretischen und praktischen Fahrradprüfung!!! Mehr Bilder finden Sie in der Bildergalerie zurück
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