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Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Eltern!
Ab Montag, dem 27.09.2021, gilt für den Schulbereich - nach Empfehlung der Corona-Kommission des Bundes – im gesamten Burgenland die Risikostufe 2.
Dazu die wichtigsten Informationen:
- Ungeimpfte SchülerInnen sind verpflichtend dreimal wöchentlich zu testen (2x mittels Antigen-Schnelltest, 1x mittels PCR-Test). Zertifikate von externen befugten Stellen werden anerkannt.
- Ungeimpftes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie Unterstützungspersonal, haben stets nachzuweisen, dass ein gültiges negatives Testergebnis vorliegt (min. 1x pro Woche ist ein externer PCR-Test beizubringen).
- SchülerInnen und Lehr- und Verwaltungspersonal haben außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen MNS zu tragen.
- Angemeldete Gespräche mit Erziehungsberechtigten sind unter Einhaltung der Bestimmungen für Externe (3G-Regel + MNS) zulässig.
- Konferenzen und Treffen von schulpartnerschaftlichen Gremien können in Präsenz und unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3G-Regel + MNS) stattfinden.
- Ein- und mehrtägige Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (auch mit Übernachtung) können stattfinden, sofern die Einhaltung der Hygienebestimmungen vor Ort für die gesamte Dauer der Veranstaltung gewährleistet werden kann und eine Risikoanalyse durchgeführt wurde.
- Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten hat nach Möglichkeit im Freien zu erfolgen. Sonst Sicherheitsabstand.
- Unterricht in Bewegung und Sport hat nach Möglichkeit im Freien zu erfolgen. Findet der Unterricht in geschlossenen Räumen statt gilt der Sicherheitsabstand. Unter gewissen Voraussetzungen darf dieser Sicherheitsabstand unterschritten werden (siehe § 22 Abs. 2 Z 1 bis 3 C-SchVO 2021/22).
- Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen und Personen sind unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3G-Regel + MNS) zulässig.
- Eine Schulraumüberlassung ist zulässig, unter der Voraussetzung, dass kein Kontakt zwischen den externen Personen, den SchülerInnen und den Lehrpersonen erfolgt.
Genesene SchülerInnen (Zeritifikat muss vorgelegt werden) sind für 90 Tage ab Krankheitsbeginn von den PCR-Testungen auszuschließen.
Von der Bildungsdirektion für Burgenland wird empfohlen, dass sich alle im Schulhaus tätigen Personen (geimpft und ungeimpft) - wie bisher - regelmäßig testen lassen.
Risikostufen-Matrix zum Nachlesen:
../../spaw21/uploads/721/images/2021/risikostufen%20Matrix.pdf
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